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Vorsorge

Private Altersvorsorge – Eine sehr gute Lösung für das Alter!

Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland werden im Alter in Armut leben, wenn sie keine private Vorsorge treffen. Selbst angespartes Geld kann bei steigender Lebenserwartung irgendwann aufgebraucht sein, was als Langlebigkeitsrisiko bezeichnet wird. Eine private Vorsorgeabsicherung hingegen zahlt ein Leben lang aus.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Rentenlücke schließen, sollten Sie auch die zukünftige Kaufkraft berücksichtigen, die aufgrund der bestehenden Inflation deutlich niedriger sein wird.

Private-Altersvorsorge

Es gibt im Wesentlichen drei verschiedene Schichten der Altersvorsorge:

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis- oder Rürup-Rente nicht vom Umlageverfahren betroffen. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht sofort an alle Rentner verteilt, sondern verzinst oder angelegt werden (ebenso in allen folgenden Produkten). Die Basisrente kann von jedem abgeschlossen und steuerlich abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit steigt seit ihrer Einführung um 2% und erreicht im Jahr 2025 100%. Allerdings steigt auch die Besteuerung entsprechend, da sie bis 2020 um 2% und anschließend bis 2040 um 1% steigen wird, bis sie ebenfalls 100% erreicht hat.

Aufgrund der steuerlichen Begünstigung hat die Basisrente eine geringe Flexibilität, da sie nicht beleihbar und nicht auflösbar ist. Sie kann daher nur als Rente ausgezahlt werden. Andererseits kann das gebildete Kapital auch nicht gepfändet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Produkt im Todesfall keine Leistungen an Hinterbliebene bietet. Daher ist es oft ratsam, entsprechende Risikozusatzbausteine hinzuzufügen.

Diese Produkte sind ebenfalls pfändungssicher, in der Ansparphase steuerlich begünstigt und bieten attraktive Zulagen. In der Bezugsphase sind diese Renten jedoch komplett steuer- und teilweise auch sozialversicherungspflichtig.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Alterssicherung, die vom Arbeitgeber angeboten wird. Dabei zahlt der Arbeitgeber Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge ein, die später als Rente ausgezahlt wird. Die bAV ist steuerlich begünstigt und kann ein wichtiger Baustein für die Absicherung im Alter sein. Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, z.B. Direktzusage, Pensionskasse oder Unterstützungskasse.

Neu seit 2019: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen und insbesondere Geringverdienern den Zugang erleichtern. Arbeitnehmer können sich aufgrund des Gesetzes auf eine höhere Arbeitgeberbeteiligung an ihrer Betriebsrente und auf staatliche Zuschüsse freuen. Zudem gibt es mehr Flexibilität bei der Auszahlung der Betriebsrente und der Möglichkeit, kleine Betriebsrenten als Einmalzahlung zu erhalten.

Seit dem 1. Januar 2019 beträgt die Mindestbeteiligung des Arbeitgebers an neu abgeschlossenen Verträgen 15% des umgewandelten Entgelts. Zudem können Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 240 Euro jährlich steuerfrei leisten.

Die Riester-Rente bietet verschiedene Zulagen, darunter die Grundzulage und die Kinderzulage. Jedes Jahr erhalten Riester-Sparer, die einen bestimmten Mindesteigenbeitrag auf ihr Riester-Konto einzahlen, die Grundzulage als staatliche Förderung. Der Betrag für die Grundzulage beträgt seit 2018 jährlich 175 Euro pro Person.

Für Eltern mit Kindern gibt es zusätzlich die Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. Abhängig vom Geburtsjahr des Kindes beträgt die Kinderzulage entweder 185 Euro oder 300 Euro pro Jahr. Bei Elternpaaren, die nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Auf Antrag können Mutter und Vater die Kinderzulage jedoch auf den Vater übertragen.

Berufseinsteiger haben die Möglichkeit, einen Bonus von 200 Euro zu erhalten, wenn sie bis zu ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen. Es lohnt sich, frühzeitig mit dem Sparen für die Riester-Rente zu beginnen, da dies zu einer höheren zusätzlichen Rente im Alter führen kann.

Bei einer Riester-Rentenversicherung können vor Rentenbeginn förderunschädlich 30% des gebildeten Kapitals entnommen werden, bevor der Rest verrentet wird. Weitere spannende Tipps und Tricks können Sie gerne bei uns erhalten.

Diese Produkte sind aufgrund Ihrer Beleihbarkeit als Sicherheit bei Baufinanzierungen hinterlegbar. Während der Ansparphase erhalten Sie hier allerdings keine steuerliche Begünstigung. Lediglich in der Bezugsphase gibt es unter wenigen Bedingungen gravierende Steuereffekte (Bei einmaliger Kapitalauszahlung beispielsweise die Versteuerung von der Hälfte der Erträge).

Die private Rentenversicherung ist das mit Abstand flexibelste Produkt in der Rentenvorsorge und kann dafür auch die größten Risiken bergen, denn die Anlagestrategien reichen von kompletten Garantien bis hin zu stark aktienhaltigen Fondspolicen. Eine gute Betreuung und Beratung ist hier unabdingbar!

Fondssparpläne bieten auf lange Sicht eine höhere Rendite als klassische Lebensversicherungen, jedoch sind sie aufgrund von Schwankungen an den Kapitalmärkten risikoreicher. Dennoch gibt es für risikobereite Anleger gute Möglichkeiten, ihre Rentenlücke zu schließen.

Es ist ratsam, sich bei der Auswahl von Produkten für die private Altersvorsorge eingehend beraten zu lassen, um das für die eigene Situation am besten geeignete Produkt zu finden. Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und erläutern Ihnen alle weiteren Details.

Absicherung der Hinterbliebenen – Was ist möglich?

Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung:

Eine Absicherung für den Todesfall der Familie ist unerlässlich, auch wenn es ein unangenehmes Thema ist. Insbesondere für den Hauptverdiener ist eine Risikolebensversicherung wichtig, um Verbindlichkeiten wie Kredite abzusichern, die ohne das weitere Einkommen nicht bedient werden können. Experten empfehlen eine Absicherungshöhe von drei- bis fünfmal des Jahreseinkommens.

Eine gemeinsame Versicherung beider Ehepartner ist ebenfalls möglich, um im Falle des Todes eines Partners die volle Versicherungssumme auszuzahlen.

Sterbegeldversicherung:

Eine Sterbegeldversicherung gewährt im Todesfall des Versicherten eine vorher festgelegte Geldsumme. Diese Summe dient dazu, den Bestattungsaufwand zu decken, sodass die Hinterbliebenen nicht finanziell belastet werden.

Eine Sterbegeldversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man nicht in der Lage ist, Rücklagen für die anfallenden Bestattungskosten zu bilden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne die Notwendigkeit einer Gesundheitsprüfung erfolgen kann.

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