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Gesundheit

Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung Ihrer Arbeitskraft bis zum Rentenalter!

In Deutschland wird etwa jeder vierte Bürger vor dem Rentenbezug berufsunfähig. Die häufigsten Gründe dafür sind Rückenleiden oder psychische Probleme wie das Burnout-Syndrom.

Die durchschnittliche monatliche Brutto-Erwerbsminderungsrente beträgt nur etwa 600 €, was für die meisten Menschen nicht ausreichend ist.

Um Anspruch auf diese geringe Rente zu haben, muss man dem gesamten Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden pro Woche zur Verfügung stehen können. Arbeitnehmer, die weniger als fünf Jahre angestellt waren und weniger als 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten oft gar nichts. Für Berufseinsteiger ist dies ein besonders hohes Risiko.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann der Gesetzgeber verlangen, dass man in jedem verfügbaren Arbeitsplatz tätig wird. Dies kann zu einem sozialen Abstieg im Arbeitsumfeld führen, auch bekannt als abstrakte Verweisbarkeit.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht nur die Versorgungslücke schließen, sondern auch vor einem sozialen Abstieg und der abstrakten Verweisbarkeit schützen, falls der derzeitige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer medizinischen Vorgeschichte abgelehnt oder zu teuer ist, kann eine Dread-Disease-Versicherung helfen, um grundlegende Risiken wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs abzudecken. Eine Grundunfähigkeitsversicherung kann in Berufen, in denen bestimmte Körperteile essenziell sind, eine Rente zahlen, falls diese ausfallen sollten.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

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Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente mit 67 berufsunfähig zu werden nach Altersgruppen

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Pflege – Ein Thema nicht nur für ältere Menschen!

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2017 umgestaltet und umfasst nun 5 Pflegegrade, die den Pflegebedarf eines Menschen anhand seiner Unabhängigkeit im Alltag bestimmen. Mit dem steigenden Alter der Bevölkerung und der Möglichkeit, Kranke länger am Leben zu erhalten, wird die Pflegebedürftigkeit zu einem immer wichtigeren Thema. Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Versorgungslücken ab und wenn Kinder aus beruflichen Gründen ihre Angehörigen nicht pflegen können, kommt oft nur ein Pflegeheim in Betracht, das mit Kosten von rund 3000€ pro Monat verbunden ist. Die Kinder der Pflegebedürftigen werden sogar gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Es gibt nun staatlich geförderte Produkte, die hierbei helfen können.

Privat - Versicherung - Gesundheit - Pflegegrad

Die Pflegegrade werden wie folgt eingeteilt:

Wir bieten Ihnen gerne individuelle Konzepte an, um alle Lücken in der Pflege abzudecken.

Unterstützung beim Waschen, Kleiden, Verlassen des Hauses und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der tägliche Grundpflegebedarf liegt zwischen 27 und 60 Minuten und eine selbständige Toilettenbenutzung ist gegeben. Psychosoziale Unterstützung ist selten notwendig und nächtliche Hilfe wird nicht benötigt.

Unterstützung beim Waschen, Kleiden und in manchen Fällen auch bei der Toilettenbenutzung. Psychosoziale Unterstützung ist bei finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten notwendig und nächtliche Hilfe ist maximal einmal pro Nacht notwendig. Medikamentengabe, Spritzen von Insulin oder Arzt- und Therapeutenbesuche erfordern Unterstützung.

Teil-Lähmungen der Arme und Beine als Folge von Schlaganfällen, multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen sind typisch für Pflegebedürftige in diesem Grad. Unterstützung beim Waschen, Kleiden und bei der Toilettenbenutzung ist notwendig, jedoch können sich die Betroffenen noch selbst das Gesicht waschen, Zähne putzen, rasieren, alleine essen und trinken sowie sich begrenzt in der Wohnung bewegen. Eine psychosoziale Unterstützung ist 3 bis 6 Mal am Tag notwendig und alle benötigen Unterstützung bei der Medikamentengabe, dem Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker messen und Spritzen von Insulin.

Personen im Pflegegrad 4 sind oft vollständig immobil und zeigen Konzentrationsstörungen, Verlangsamung, Angst und Stimmungsschwankungen. Die Grundpflege muss fast vollständig übernommen werden, jedoch bestehen Restfähigkeiten noch beim Trinken und Essen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 benötigen 2 bis 3 Mal in der Nacht Hilfe beim Lagern, Wechseln der Inkontinenzprodukte und beim Trinken. Unterstützung bei Medikamentengaben, Wundversorgungen, Sauerstoffgaben, Blutzuckermessungen und Insulingaben oder Bewegungsübungen zur Vermeidung von Kontrakturen werden ebenfalls benötigt. Die Betroffenen können jedoch noch Gefahren erkennen und für eine Stunde alleine gelassen werden.

Personen im Pflegegrad 5 leiden oft an Demenz und körperlichem Verfall. Die Grundpflege muss bei allen Betroffenen im Pflegegrad 5 komplett übernommen werden. Alle Pflegebedürftigen in diesem Grad sind vollständig auf Anregung und Ansprache angewiesen. Nächtliche Hilfen sind mindestens 3 Mal pro Nacht notwendig. Alle Betroffenen benötigen erhebliche Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen.

Unterstützung beim Waschen, Kleiden, Verlassen des Hauses und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der tägliche Grundpflegebedarf liegt zwischen 27 und 60 Minuten und eine selbständige Toilettenbenutzung ist gegeben. Psychosoziale Unterstützung ist selten notwendig und nächtliche Hilfe wird nicht benötigt.

Unterstützung beim Waschen, Kleiden und in manchen Fällen auch bei der Toilettenbenutzung. Psychosoziale Unterstützung ist bei finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten notwendig und nächtliche Hilfe ist maximal einmal pro Nacht notwendig. Medikamentengabe, Spritzen von Insulin oder Arzt- und Therapeutenbesuche erfordern Unterstützung.

Teil-Lähmungen der Arme und Beine als Folge von Schlaganfällen, multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen sind typisch für Pflegebedürftige in diesem Grad. Unterstützung beim Waschen, Kleiden und bei der Toilettenbenutzung ist notwendig, jedoch können sich die Betroffenen noch selbst das Gesicht waschen, Zähne putzen, rasieren, alleine essen und trinken sowie sich begrenzt in der Wohnung bewegen. Eine psychosoziale Unterstützung ist 3 bis 6 Mal am Tag notwendig und alle benötigen Unterstützung bei der Medikamentengabe, dem Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker messen und Spritzen von Insulin.

Personen im Pflegegrad 4 sind oft vollständig immobil und zeigen Konzentrationsstörungen, Verlangsamung, Angst und Stimmungsschwankungen. Die Grundpflege muss fast vollständig übernommen werden, jedoch bestehen Restfähigkeiten noch beim Trinken und Essen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 benötigen 2 bis 3 Mal in der Nacht Hilfe beim Lagern, Wechseln der Inkontinenzprodukte und beim Trinken. Unterstützung bei Medikamentengaben, Wundversorgungen, Sauerstoffgaben, Blutzuckermessungen und Insulingaben oder Bewegungsübungen zur Vermeidung von Kontrakturen werden ebenfalls benötigt. Die Betroffenen können jedoch noch Gefahren erkennen und für eine Stunde alleine gelassen werden.

Personen im Pflegegrad 5 leiden oft an Demenz und körperlichem Verfall. Die Grundpflege muss bei allen Betroffenen im Pflegegrad 5 komplett übernommen werden. Alle Pflegebedürftigen in diesem Grad sind vollständig auf Anregung und Ansprache angewiesen. Nächtliche Hilfen sind mindestens 3 Mal pro Nacht notwendig. Alle Betroffenen benötigen erhebliche Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen.

Unterstützung beim Waschen, Kleiden, Verlassen des Hauses und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der tägliche Grundpflegebedarf liegt zwischen 27 und 60 Minuten und eine selbständige Toilettenbenutzung ist gegeben. Psychosoziale Unterstützung ist selten notwendig und nächtliche Hilfe wird nicht benötigt.

Unterstützung beim Waschen, Kleiden und in manchen Fällen auch bei der Toilettenbenutzung. Psychosoziale Unterstützung ist bei finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten notwendig und nächtliche Hilfe ist maximal einmal pro Nacht notwendig. Medikamentengabe, Spritzen von Insulin oder Arzt- und Therapeutenbesuche erfordern Unterstützung.

Teil-Lähmungen der Arme und Beine als Folge von Schlaganfällen, multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen sind typisch für Pflegebedürftige in diesem Grad. Unterstützung beim Waschen, Kleiden und bei der Toilettenbenutzung ist notwendig, jedoch können sich die Betroffenen noch selbst das Gesicht waschen, Zähne putzen, rasieren, alleine essen und trinken sowie sich begrenzt in der Wohnung bewegen. Eine psychosoziale Unterstützung ist 3 bis 6 Mal am Tag notwendig und alle benötigen Unterstützung bei der Medikamentengabe, dem Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker messen und Spritzen von Insulin.

Personen im Pflegegrad 4 sind oft vollständig immobil und zeigen Konzentrationsstörungen, Verlangsamung, Angst und Stimmungsschwankungen. Die Grundpflege muss fast vollständig übernommen werden, jedoch bestehen Restfähigkeiten noch beim Trinken und Essen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 benötigen 2 bis 3 Mal in der Nacht Hilfe beim Lagern, Wechseln der Inkontinenzprodukte und beim Trinken. Unterstützung bei Medikamentengaben, Wundversorgungen, Sauerstoffgaben, Blutzuckermessungen und Insulingaben oder Bewegungsübungen zur Vermeidung von Kontrakturen werden ebenfalls benötigt. Die Betroffenen können jedoch noch Gefahren erkennen und für eine Stunde alleine gelassen werden.

Personen im Pflegegrad 5 leiden oft an Demenz und körperlichem Verfall. Die Grundpflege muss bei allen Betroffenen im Pflegegrad 5 komplett übernommen werden. Alle Pflegebedürftigen in diesem Grad sind vollständig auf Anregung und Ansprache angewiesen. Nächtliche Hilfen sind mindestens 3 Mal pro Nacht notwendig. Alle Betroffenen benötigen erhebliche Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen.

Private Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherungen – Die Gesundheit ist unbezahlbar!

Wer lange leben möchte, braucht eine medizinisch optimale Versorgung. Doch nicht immer sind alle Fortschritte in der Medizin automatisch in den bestehenden Versicherungen enthalten. Aus diesem Grund ist es entscheidend, regelmäßig den Markt zu überprüfen und den eigenen Status zu kennen – unabhängig davon, ob man privat- oder gesetzlich krankenversichert ist!

Eine private Krankenversicherung

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kann von bestimmten Personengruppen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise freiwillig gesetzlich Krankenversicherte mit einem Einkommen über der

Jahresarbeitsentgeldgrenze, Selbstständige, Beamte und Studenten. Es ist vorteilhaft, wenn diese Personen jung und gesund sind, da die Prämie von diesen Faktoren abhängt. Selbstbehalte können helfen, den Beitrag zu reduzieren.

Eine private Krankenversicherung bietet oft bessere Leistungen als eine gesetzliche Krankenversicherung, aber der Beitrag steigt in der Regel jährlich an. Dies liegt daran, dass die Versicherung jedes Jahr neue Tarife eröffnet, um günstige Einstiegspreise für junge und gesunde Kunden anzubieten. Ältere Tarife erzielen Beiträge, die zur Deckung der ausgezahlten Leistungen verwendet werden. Wenn die Ausgaben steigen, beispielsweise aufgrund von Alterung und höherer Krankheitshäufigkeit im Kundenstamm, steigen auch die Beiträge. Ähnliches gilt für neue und effektivere Heilmittel, die teurer sind.

Es ist oft möglich, innerhalb der Versicherung in andere Tarife zu wechseln und dabei Geld zu sparen, ohne die Leistungen zu beeinträchtigen. Allerdings sollte dies nur mit Hilfe von Experten erfolgen. Es gibt auch die Möglichkeit, Altersrückstellungen mit einem entsprechenden Zusatztarif innerhalb der privaten Krankenversicherung zu bilden, um steigende Beiträge im Alter erträglicher zu gestalten. Einige Privatversicherte können durch garantierte Beitragsermäßigung im Alter sogar “beitragsfrei” in ihren Lebensabend gehen.

Es ist zu beachten, dass Altersrückstellungen niemals aufgelöst werden können, um die Beiträge zurückzuerhalten, und dass sie im Falle des Todes verloren gehen.

Manche private Krankenversicherungen sparen Leistungen durch “versteckte Selbstbeteiligungen”. Diese sind in Preis-/Leistungsverzeichnissen in den Versicherungsbedingungen zu finden. Bei verschiedenen Leistungen, die nur zu einem bestimmten Betrag anerkannt werden, müssen die Versicherten die Differenz selbst tragen.

Eine gute private Krankenversicherung hat kein Preis-/Leistungsverzeichnis und bietet idealerweise einen offenen Hilfsmittelkatalog, um sich automatisch dem medizinischen Fortschritt anzupassen.

Existenzgründer müssen in den ersten Jahren ihre Ausgaben genau überwachen und wählen oft aufgrund ihres jungen Alters eine private Krankenversicherung. Um Geld gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung zu sparen, wird oft auf Leistungen verzichtet, die später eventuell benötigt werden.

Eine intelligente Wahl bei der Krankenversicherung bietet ein Tarif-Upgrade ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Auch die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet sich in ihren Kosten und Zusatzleistungen zwischen den verschiedenen Gesellschaften. Wenig bekannt ist, dass je nach Tarif auch Geld zurückgezahlt werden kann oder man von attraktiven Zusatzleistungen wie Prophylaxe, Osteopathie oder Homöopathie profitiert. Hier helfen wir Ihnen gerne dabei, alle namhaften Gesellschaften hinsichtlich Preis und Leistung zu vergleichen.

Wieso benötigt man eine private Krankenzusatz-versicherung?

Der Grundsatz der gesetzlichen Krankenkassen regelt im § 12 SGB 5: „(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Die Folge daraus sind häufig symptomatische Behandlungen, welche sich nicht mit der Ursache von Beschwerden befassen. Ebenso sind Behandlungen zu erwarten, welche nicht das Optimum der Genesung für Sie darstellen (bspw. Mehrbettzimmer), oder nur begrenzt eine Verbesserung darstellen (Zähne: Brücke statt teurem Implantat).

 

Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um das eigene Konzept zur Gesundheitserhaltung zu optimieren. Dabei gibt es eine Vielzahl von Angeboten wie

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Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die zusätzliche Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen werden. Je nach Tarif können die Leistungen variieren, jedoch umfassen sie in der Regel Bereiche wie Zahnprophylaxe, Füllungen, Implantate oder Inlays.

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherung, die eine finanzielle Absicherung bei einer längeren Krankheit bietet. Hierbei erhält man ein tägliches Krankentagegeld, das zur Deckung des Verdienstausfalls dient. Die Höhe des Tagegeldes und die Dauer der Absicherung können je nach Vertrag unterschiedlich sein.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die ein tägliches Geldleistung für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts bietet. Das Geld kann dazu verwendet werden, zusätzliche Kosten wie beispielsweise für den Aufenthalt von Familienangehörigen oder für zusätzliche Medikamente zu bezahlen.

Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine Versicherung, die im Fall der Pflegebedürftigkeit eines Versicherten ein tägliches Geldleistung bietet. Diese Leistung wird zur Deckung von Kosten für eine häusliche oder stationäre Pflege eingesetzt.

Eine stationäre Zusatzversicherung für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung ist eine private Zusatzversicherung, die zusätzliche Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt bietet. Hierbei kann der Versicherte beispielsweise ein Einzelzimmer oder ein Zimmer mit höherwertiger Ausstattung wählen und die Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen.

Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Gesundheitsvorsorge.

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Für Arbeitnehmer gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz innerhalb der Arbeitstätigkeit inklusive Hin- und Heimfahrt. Die meisten Unfälle ereignen sich allerdings privat und lösen schwere Geldnöte aus, wenn beispielsweise die bewohnte Immobilie barrierefrei für Rollstühle umgebaut werden muss.

Bei Selbstständigen besteht gar kein Unfallversicherungsschutz.

Unsere Berater helfen Ihnen gerne eine Unfallversicherung für Sie zusammenzustellen, welche die Geld- und Unfallrentenleistung in dem richtigen Verhältnis genau auf Sie angepasst beinhaltet.

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