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Private Haftpflichtversicherung
Haftungsrisiken entstehen nicht nur durch eigenes Fehlverhalten oder durch das Verhalten von Kindern. Auch Gegenstände in Ihrem Besitz können Schäden verursachen. Das kann durch Abnutzung passieren oder allein durch ihre Existenz. Beispiele sind ein Brand durch einen Kurzschluss oder ein Sturz eines Besuchers wegen eines rutschigen Bodens in der Wohnung.
Besonders schwer wiegen Personenschäden. Ein unabsichtlich ausgelöster Unfall kann die Existenz des Geschädigten gefährden und gleichzeitig Ihre eigenen Finanzen massiv belasten. In solchen Fällen haften Sie unter Umständen in Höhe des Einkommens das der Geschädigte bis zu seiner Rente nicht mehr erzielen kann. Die daraus entstehenden Forderungen können leicht in den sechsstelligen oder sogar siebenstelligen Bereich gehen. Für diese Risiken haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen Belastungen. Sie übernimmt im Ernstfall nicht nur die Kosten sondern auch die rechtliche Abwehr wenn nicht eindeutig feststeht ob Sie haften müssen. Man spricht hier von passivem Rechtsschutz.
Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung übernimmt heute sogar einen Forderungsausfall. Das bedeutet, dass Ihre eigene Versicherung einen Schaden ersetzt den der eigentliche Verursacher wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht bezahlen kann.
Hausratversicherung
Man nehme ein Haus, entfernt das Dach und dreht es auf den Kopf. Alles, was herausfällt gehört zum Hausrat“. Dieses Zitat erklärt grob, was eine Hausratversicherung abdeckt. Nahezu jeder könnte sein gesamtes Hab und Gut nicht ohne weiteres neu anschaffen, wenn beispielsweise der eigene Haushalt in Brand stand. Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Unterkunft, wenn der Lebensraum vorerst nicht mehr bewohnbar ist.
Weitere mögliche Schäden sind der Austritt von Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel, Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, etc.)
Auch Besitztümer, die sich kurzfristig außerhalb des Haushalts befinden (Urlaub, Kofferraum), können abgesichert werden.
Die Versicherungssumme wird in der Regel je nach Wohnfläche bestimmt. Hierbei sollten Sie bei der Hausratversicherung unbedingt beachten, dass ein sogenannter „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart wurde. Das bedeutet, dass im Schadenfall die Versicherung auf die Prüfung verzichtet, ob Ihr Hausrat in der Höhe versichert wurde, wie er es wert war. Sollte kein Unterversicherungsverzicht bestehen, wird der Schaden nur anteilig entsprechend dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrates erstattet. Dies gilt selbst, wenn der Schaden geringer als die Versicherungssumme war.
Einen Unterversicherungsverzicht räumen Ihnen die Versicherer oftmals ab einer Versicherungssumme von 650€ pro Quadratmeter ein.
Rechtschutzversicherung
Streitigkeiten im Beruf (Kündigung, Vertragsaufhebung, Ungleichbehandlung, etc.), im Privatleben (Scheidung, Kapitalanlage, Nachbarschaft, etc.) sowie im Verkehr kommen laut Statistiken heutzutage häufiger vor.
Recht zu haben und Recht zu bekommen hängt von der Geduld und der finanziellen Stärke aller Beteiligten ab. Mit einer Rechtschutzversicherung erhalten Sie die Rückenstärkung, die Sie in diesen Fällen dringend benötigen.
Auch kostenfreie Anwaltshotlines sind in diesem Produkt häufig integriert, sodass Sie immer schnell den nötigen Rat zur Hand haben.
Wohngebäudeversicherung
Dieses Produkt ist das Gegenstück zur Hausratversicherung denn auch die Bausubstanz lässt sich nach einem Schaden oft nicht aus eigener Kraft wiederherstellen. Eine gut auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Wohngebäudeversicherung übernimmt Abrisskosten, Beseitigungskosten und die Wiederherstellung der Immobilie wenn ein Totalschaden vorliegt. Zusätzlich können Schäden an der Bausubstanz, Mietausfälle oder Kosten für eine Hotelunterbringung während der Unbewohnbarkeit ersetzt werden.
Grundsätzlich sollte bei einer Wohngebäudeversicherung geprüft werden in welchem Umfang Zu und Ableitungsrohre auf dem Grundstück und außerhalb versichert sind. Gerade dort entstehen oft erhebliche Deckungslücken die bei vielen Kunden zu finanziellen Problemen führen können obwohl diese Risiken nicht selten auftreten.
Um staatliche Vorgaben wie Wärmeschutz oder Preissteigerungen bei Baumaterial auszugleichen wird die Versicherungssumme nach dem sogenannten neunzehnhundertvierzehner Wert bemessen. Dabei wird der Wert des Hauses rechnerisch auf das Jahr neunzehnhundertvierzehn zurückgeführt das als besonders stabiles Jahr für Währung und Immobilien gilt. Dieser Wert wird dann mit dem gleitenden Neuwertfaktor des Jahres in dem der Schaden entsteht multipliziert. So wird eine ausreichende Deckung für einen kompletten Wiederaufbau sichergestellt.
Versichert sind je nach Vertrag Schäden durch Feuer Leitungswasser Sturm Hagel mutwillige Beschädigung durch Dritte und Elementarereignisse.
Unsere Berater können den neunzehnhundertvierzehner Wert so bestimmen dass die Versicherungsgesellschaft Ihnen einen Unterversicherungsverzicht gewährt, wodurch Sie im Schadenfall eine vollständige Entschädigung erhalten.
Fahrzeugversicherung
Oft ist nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung liegt. Hier eine Aufklärung:
Deutschland ist eine Autonation, denn fast jeder arbeitstätige Mitbürger besitzt ein Gefährt mit vier Rädern. Oft hängt daran auch die gesamte Existenz, denn im Zeitalter der Mobilität und der nicht immer zuverlässigen öffentlichen Verkehrsmittel ist das pünktliche Ankommen am Arbeitsplatz sehr wichtig. Auch hierzu gibt es bekanntlich verschiedene Deckungskonzepte und zumindest die gesetzliche Pflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für jedes Fahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben! Es soll so grundsätzlich sichergestellt werden, dass Geschädigte Schadenersatz im Straßenverkehr erhalten.
Für eine festgelegte Mindestsumme von Sach- Personen- und Vermögensschäden übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten.
Teilkaskoversicherung
Diese Versicherung ist freiwillig und leistet bei folgenden Schäden:
- Diebstahl
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kollision mit Haarwild
- Hagel, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag
Vollkaskoversicherung
Diese Versicherung ist freiwillig, allerdings nur in Verbindung mit der Teilkasko abschließbar. Sie leistet für:
- mutwillige Beschädigungen Ihres Fahrzeugs
- Blechschäden nach selbst verschuldeten Unfällen, oder bei Fahrerflucht
Oldtimerversicherung
Als Oldtimer gelten alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. Bei der Versicherung dieser Liebhaberfahrzeuge ist ein spezielles Versicherungskonzept unerlässlich, da diese Fahrzeuge einen erhöhten Vermögenswert darstellen, welcher durch eine klassische KFZ-Versicherung kaum dargestellt und abgesichert werden kann. Wir können Ihnen dieses Versicherungskonzept bieten und individuell auf Ihr Fahrzeug abstimmen. Wir berücksichtigen nicht nur den Marktwert sondern den Wiederherstellungswert, der vor dem Abschluss vereinbart wird.
Youngtimerversicherung
Als Youngtimer gelten alle Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre alt sind. Hier gilt, wie auch bei der Oldtimer-Versicherung, dass diese Fahrzeuge nicht selten einen erhöhten Vermögenswert darstellen, welcher durch eine klassische KFZ-Versicherung kaum dargestellt und abgesichert werden kann. Wir können Ihnen dieses Versicherungskonzept bieten und individuell auf Ihr Fahrzeug abstimmen. Wir berücksichtigen nicht nur den Marktwert sondern den Wiederherstellungswert, der vor dem Abschluss vereinbart wird.
Insassenversicherung
Bei Verkehrsunfällen entstehen oft Personenschäden im eigenen Kfz. Auch hierfür können Sie als Fahrer haftbar gemacht werden. Bei uns können Sie sich dagegen absichern.
Tierhalterhaft-pflichtversicherung
Auch wenn Tiere gesetzlich als Sachen anzusehen sind, bedeuten Sie oftmals Haftungsrisiken, die eine gewöhnliche private Haftpflichtversicherung nicht beinhaltet. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist gesetzlich sogar verpflichtend.
Mietnomadenversicherung
Aus dem Fernsehen kennt man die Fälle nur zu gut: Ein Mieter verlässt unangekündigt die Wohnung und hat schon eine Weile keine Miete mehr bezahlt. Oft werden Haus- und Unrat hinterlassen und dem Vermieter stehen viele Kosten bevor. Mit einer Mietnomadenversicherung können Sie sich in festgelegtem Maße den Mietausfall sowie entstandene Sachschäden absichern lassen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Hausbesitzer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen beispielsweise dann, wenn sich jemand auf dem eisglatten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt, oder von einem herabfallenden Ziegel getroffen wird. Deshalb sollten Sie mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorsorgen und mit diesem Schutz Ihr Privatvermögen schützen.
Sonstige Versicherungen
Gerne können Sie auch auf uns zu kommen, wenn es um weitere Produkte wie Bauherrenhaftpflichtversicherung, Tierkrankenversicherung, etc. geht.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine persönliche Beratung per Telefon oder Video an, damit Sie alles bequem von zu Hause aus erledigen können. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren finanziellen Bedürfnissen zu helfen.