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Private Haftpflichtversicherung
Haftungsrisiken entstehen nicht nur durch fahrlässiges Verhalten durch sich selbst oder direkte Angehörige wie Kinder. Auch durch im Besitz befindliche Sachen, die, beispielsweise durch längeren Gebrauch, oder lediglich deren Existenz, Schäden anrichten, (beispielsweise Brand durch Kurzschluss, Sturz eines Besuchers durch rutschigen Boden in Wohnung), können Haftungsrisiken entstehen.
Speziell Personenschäden (beispielsweise durch einen unabsichtlich ausgelösten Unfall) können nicht nur die Existenz des Geschädigten gefährden, sondern Ihre Finanzen ruinieren. Bei einem solchen Schaden haften Sie in Höhe des
Einkommens, dass der Geschädigte gegebenenfalls bis zu seiner Rente nicht mehr einnehmen kann. Die Summe liegt hierbei oft im sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich.
Hierbei haften Sie privat mit Ihrem gesamten Vermögen für solche Risiken.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie davor und übernimmt gegebenenfalls die juristische Vertretung, falls nicht ganz geklärt werden kann, ob Sie haften (passiver Rechtschutz).
Eine gute Haftpflichtversicherung deckt mittlerweile sogar einen Forderungsausfall ab. Das bedeutet, dass Ihre eigene Haftpflichtversicherung einen Schaden übernimmt, den ein Schädiger aus finanziellen Gründen nicht selbst tragen kann.
Hausratversicherung
Man nehme ein Haus, entfernt das Dach und dreht es auf den Kopf. Alles, was herausfällt gehört zum Hausrat“. Dieses Zitat erklärt grob, was eine Hausratversicherung abdeckt. Nahezu jeder könnte sein gesamtes Hab und Gut nicht ohne weiteres neu anschaffen, wenn beispielsweise der eigene Haushalt in Brand stand. Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Unterkunft, wenn der Lebensraum vorerst nicht mehr bewohnbar ist.
Weitere mögliche Schäden sind der Austritt von Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel, Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, etc.)
Auch Besitztümer, die sich kurzfristig außerhalb des Haushalts befinden (Urlaub, Kofferraum), können abgesichert werden.
Die Versicherungssumme wird in der Regel je nach Wohnfläche bestimmt. Hierbei sollten Sie bei der Hausratversicherung unbedingt beachten, dass ein sogenannter „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart wurde. Das bedeutet, dass im Schadenfall die Versicherung auf die Prüfung verzichtet, ob Ihr Hausrat in der Höhe versichert wurde, wie er es wert war. Sollte kein Unterversicherungsverzicht bestehen, wird der Schaden nur anteilig entsprechend dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrates erstattet. Dies gilt selbst, wenn der Schaden geringer als die Versicherungssumme war.
Einen Unterversicherungsverzicht räumen Ihnen die Versicherer oftmals ab einer Versicherungssumme von 650€ pro Quadratmeter ein.
Rechtschutzversicherung
Streitigkeiten im Beruf (Kündigung, Vertragsaufhebung, Ungleichbehandlung, etc.), im Privatleben (Scheidung, Kapitalanlage, Nachbarschaft, etc.) sowie im Verkehr kommen laut Statistiken heutzutage häufiger vor.
Recht zu haben und Recht zu bekommen hängt von der Geduld und der finanziellen Stärke aller Beteiligten ab. Mit einer Rechtschutzversicherung erhalten Sie die Rückenstärkung, die Sie in diesen Fällen dringend benötigen.
Auch kostenfreie Anwaltshotlines sind in diesem Produkt häufig integriert, sodass Sie immer schnell den nötigen Rat zur Hand haben.
Wohngebäudeversicherung
Dieses Produkt ist das Pendant zur Hausratversicherung, denn auch die Bausubstanz kann aus eigener Kraft schwer im Falle eines Schadens wiederhergestellt werden.
Eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Wohngebäudeversicherung leistet für Abriss-, Beseitigungs- und Wiederherstellungskosten bei einem Totalschaden der Immobilie.
Auch weitere Schäden an der Bausubstanz, Mietausfälle, oder Hotelunterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit der Immobilie können ersetzt werden.
Grundsätzlich sollte bei einer Wohngebäudeversicherung geprüft werden, in wie weit Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks mitversichert sind. Insbesondere hier ergeben sich oftmals gravierende Deckungslücken für nicht gerade untypische Gefahren!
Um beispielsweise staatliche Auflagen (wie z.B. Wärmeschutzbestimmungen), oder Baustoffpreissteigerungen zu regulieren, wird die Versicherungssumme nach dem sogenannten 1914er Wert bemessen. Hierbei wird der Wert des Hauses auf das Jahr 1914 (stabilstes Währungs- und Immobilienjahr) zurückgerechnet und mit dem gleitenden Neuwertfaktor des Jahres in dem der Schaden war multipliziert, um eine Ausreichende Deckung für die gesamte Neuerbauung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Hier gilt die Schadensregulierung bei Schäden wahlweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, mutwillige Beschädigung Dritter und Elementar.
Mithilfe einer unserer Berater kann der 1914er Wert so bestimmt werden, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft Ihnen einen Unterversicherungsverzicht einräumt
Fahrzeugversicherung
Oft ist nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung liegt. Hier eine Aufklärung:
Deutschland ist eine Autonation, denn fast jeder arbeitstätige Mitbürger besitzt ein Gefährt mit vier Rädern. Oft hängt daran auch die gesamte Existenz, denn im Zeitalter der Mobilität und der nicht immer zuverlässigen öffentlichen Verkehrsmittel ist das pünktliche Ankommen am Arbeitsplatz sehr wichtig. Auch hierzu gibt es bekanntlich verschiedene Deckungskonzepte und zumindest die gesetzliche Pflicht einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für jedes Fahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben! Es soll so grundsätzlich sichergestellt werden, dass Geschädigte Schadenersatz im Straßenverkehr erhalten.
Für eine festgelegte Mindestsumme von Sach- Personen- und Vermögensschäden übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten.
Teilkaskoversicherung
Diese Versicherung ist freiwillig und leistet bei folgenden Schäden:
- Diebstahl
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kollision mit Haarwild
- Hagel, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag
Vollkaskoversicherung
Diese Versicherung ist freiwillig, allerdings nur in Verbindung mit der Teilkasko abschließbar. Sie leistet für:
- mutwillige Beschädigungen Ihres Fahrzeugs
- Blechschäden nach selbst verschuldeten Unfällen, oder bei Fahrerflucht
Oldtimerversicherung
Als Oldtimer gelten alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. Bei der Versicherung dieser Liebhaberfahrzeuge ist ein spezielles Versicherungskonzept unerlässlich, da diese Fahrzeuge einen erhöhten Vermögenswert darstellen, welcher durch eine klassische KFZ-Versicherung kaum dargestellt und abgesichert werden kann. Wir können Ihnen dieses Versicherungskonzept bieten und individuell auf Ihr Fahrzeug abstimmen. Wir berücksichtigen nicht nur den Marktwert sondern den Wiederherstellungswert, der vor dem Abschluss vereinbart wird.
Youngtimerversicherung
Als Youngtimer gelten alle Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre alt sind. Hier gilt, wie auch bei der Oldtimer-Versicherung, dass diese Fahrzeuge nicht selten einen erhöhten Vermögenswert darstellen, welcher durch eine klassische KFZ-Versicherung kaum dargestellt und abgesichert werden kann. Wir können Ihnen dieses Versicherungskonzept bieten und individuell auf Ihr Fahrzeug abstimmen. Wir berücksichtigen nicht nur den Marktwert sondern den Wiederherstellungswert, der vor dem Abschluss vereinbart wird.
Insassenversicherung
Bei Verkehrsunfällen entstehen oft Personenschäden im eigenen Kfz. Auch hierfür können Sie als Fahrer haftbar gemacht werden. Bei uns können Sie sich dagegen absichern.
Tierhalterhaft-pflichtversicherung
Auch wenn Tiere gesetzlich als Sachen anzusehen sind, bedeuten Sie oftmals Haftungsrisiken, die eine gewöhnliche private Haftpflichtversicherung nicht beinhaltet. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist gesetzlich sogar verpflichtend.
Mietnomadenversicherung
Aus dem Fernsehen kennt man die Fälle nur zu gut: Ein Mieter verlässt unangekündigt die Wohnung und hat schon eine Weile keine Miete mehr bezahlt. Oft werden Haus- und Unrat hinterlassen und dem Vermieter stehen viele Kosten bevor. Mit einer Mietnomadenversicherung können Sie sich in festgelegtem Maße den Mietausfall sowie entstandene Sachschäden absichern lassen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Hausbesitzer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen beispielsweise dann, wenn sich jemand auf dem eisglatten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt, oder von einem herabfallenden Ziegel getroffen wird. Deshalb sollten Sie mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorsorgen und mit diesem Schutz Ihr Privatvermögen schützen.
Sonstige Versicherungen
Gerne können Sie auch auf uns zu kommen, wenn es um weitere Produkte wie Bauherrenhaftpflichtversicherung, Tierkrankenversicherung, etc. geht.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine persönliche Beratung per Telefon oder Video an, damit Sie alles bequem von zu Hause aus erledigen können. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren finanziellen Bedürfnissen zu helfen.